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   VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89, 2 A 3316/89   

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VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89, 2 A 3316/89 (https://dejure.org/1993,2872)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.03.1993 - 2 A 3300/89, 2 A 3316/89 (https://dejure.org/1993,2872)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. März 1993 - 2 A 3300/89, 2 A 3316/89 (https://dejure.org/1993,2872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 BImSchG, § 22 Abs 1 BImSchG, § 48 BImSchG, § 36 Abs 1 S 1 BBahnG, § 38 BBahnG
    Gesundheitliche Unbedenklichkeit einer 110-kV-Bahnstrom-Freileitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Von einer 110-kV-Bahnstrom-Freileitung in Form von elektromagnetischen Feldern auf die Nachbargrundstücke einwirkende Immissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 192
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90

    Bahnstrom-Freileitung und gemeindliche Antragsbefugnis im Eilverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89
    Durch Senatsbeschlüsse vom 13. März 1990 - 2 R 194/90 und 2 R 3757/89 - sind ihre Anträge, gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen wiederherzustellen, abgelehnt worden.

    1) 3 Bände Planfeststellungsakten der Bundesbahndirektion F 2) 1 Band landesplanerische Akten des Regierungspräsidiums D 3) 3 Bände Verfahrensakten des Regierungspräsidiums D   - (Hauptakte, Allgemeine Einwendungen,   Einwendungen der Bürgerinitiative O 4) Prozeßakten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs 2 R   3757/89 und 2 R 194/90.

    Die Klagen sind nach Maßgabe der Darlegungen in den Senatsbeschlüssen vom 13. März 1990 (2 R 194/90 und 2 R 3757/89), auf die insoweit verwiesen wird, zulässig, aber in der Sache nicht begründet.

    Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 13. März 1990 (a. a. O.) ausgeführt hat, betrifft der Gesichtspunkt, daß es zur Erreichung des von der Beklagten verfolgten Ziels - Sicherstellung einer ausreichenden Bahnstromversorgung im südöstlichen Raum des Rhein-Main-Ballungsgebiets nach Fertigstellung einer S-Bahn-Erweiterungsstrecke - nach klägerischer Auffassung technisch realisierbare Alternativen gibt, die die Belange der Anwohner und der Stadt O in geringerem Maße beeinträchtigen als die planfestgestellte Bahnstrom-Freileitung, die (gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare) Frage der Einhaltung des Abwägungsgebots und nicht das Problem der hinreichenden Planrechtfertigung.

    Wegen der hierfür maßgeblichen Erwägungen wird auf die Ausführungen in den Senatsbeschlüssen vom 13. März 1990 (a. a. O.) Bezug genommen.

    Insoweit verweist der Senat zunächst auf die Darlegungen in seinen Beschlüssen vom 13. März 1990 (2 R 194/90, S. 24 - 27 des amtlichen Umdrucks, 2 R 3757/89, S. 26 - 28 des amtlichen Umdrucks).

  • VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 3757/89

    Interessenabwägung bei Bahnstrom-Freileitung im Innenstadtgebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89
    Durch Senatsbeschlüsse vom 13. März 1990 - 2 R 194/90 und 2 R 3757/89 - sind ihre Anträge, gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen wiederherzustellen, abgelehnt worden.

    Die Klagen sind nach Maßgabe der Darlegungen in den Senatsbeschlüssen vom 13. März 1990 (2 R 194/90 und 2 R 3757/89), auf die insoweit verwiesen wird, zulässig, aber in der Sache nicht begründet.

    Insoweit verweist der Senat zunächst auf die Darlegungen in seinen Beschlüssen vom 13. März 1990 (2 R 194/90, S. 24 - 27 des amtlichen Umdrucks, 2 R 3757/89, S. 26 - 28 des amtlichen Umdrucks).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89
    Dabei setzt diese im Rahmen von Abwägungsentscheidungen der Fachplanungsbehörden jedenfalls nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachtende Vorschrift die Grenze, ab der Immissionen nicht mehr zu dulden und deshalb rechtswidrig sind, unterhalb der Gesundheitsschädigung und unterhalb des schweren und unerträglichen Eingriffs in das Eigentum an (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254, 257).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89
    Dies setzt voraus, daß die Behörde sowohl bei der Lösung, die beantragt ist, als auch bei den Alternativen, deren Untersuchung sich ihr aufdrängt, die jeweils in Betracht kommenden öffentlichen und privaten Interessen in ihre Abwägung einstellt und gewichtet und die einzelnen Ergebnisse untereinander vergleicht (zusammenfassend Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 02. November 1992 - 4 B 205.92 -, DVBl. 1993, 161, 163).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89
    Die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung drängt sich dem erkennenden Senat auch nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung schon deshalb nicht auf (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06. Oktober 1987 - 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 193 a), weil die Magnetfelder, die von der Oberleitungsanlage (15 kV) sowie von der streitigen Bahnstrom- Freileitung (110 kV) auch in der ungünstigsten Kombination ausgehen, nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung gesundheitlich unbedenklich sind und deshalb unter Abwägungsgesichtspunkten objektiv keine Veranlassung für eine Überprüfung der Realisierbarkeit weiterer technischer Lösungsmöglichkeiten besteht.
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89
    Zwar ist die Klägerin zu 1) mit diesem Vorbringen nicht von vornherein kraft Gesetzes ausgeschlossen; denn der materielle Einwendungsausschluß nach § 36 Abs. 4 Satz 1 BbG (in der durch Art. 31 des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990, BGBl. I S. 1221, geänderten Fassung), der sich auch auf das gerichtliche Verfahren erstreckt (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1992 - 7 ER 300.92 -, DVBl. 1993, 168), ist hier noch nicht anwendbar, weil der angefochtene Planfeststellungsbeschluß bereits am 06. Oktober 1989 erlassen worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1992 - 20 AK 10/89
    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89
    Mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen (Urteil vom 05. November 1992 - 20 AK 10/89 - (S. 24 des amtlichen Umdrucks mit Hinweisen auf die Fachliteratur) ist der Senat der Auffassung, daß diese Vermutungen bislang bei weitem noch zu vage sind, als daß sie es erfordern würden, unter Vorsorgegesichtspunkten noch niedrigere Grenzwerte zugrunde zu legen.
  • VGH Bayern, 27.01.1993 - 20 A 92.40093
    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89
    Insoweit folgt der Senat dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der mit Urteil vom 27. Januar 1993 - Az. 20 A 92.40093 und 20 AE 92.40159 - (S. 13 - 19 des amtlichen Umdrucks) u. a. ausgeführt hat:.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat seit jeher angeschlossen hat, ist das rechtsstaatliche Gebot gerechter Abwägung (nur) verletzt, wenn eine Abwägung nicht stattgefunden hat, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wurde, was nach Lage der Dinge einzustellen war, wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wurde, die zum objektiven Gewicht einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. z. B. das Urteil vom 05. Dezember 1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214, 253 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1993 - 2 A 3300/89
    Die Planrechtfertigung ist bei richtigem Verständnis (schon dann) gegeben, wenn das konkrete Vorhaben in Übereinstimmung mit den Zielen eines die Enteignung zulassenden Gesetzes steht und, gemessen an den Zielen dieses Gesetzes, zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich, d. h. "objektiv vernünftigerweise geboten" (nicht etwa: "unausweichlich notwendig") ist (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1985 - 4 C 15.83 -, BVerwGE 71, 166, 168 f., sowie vom 06. Dezember 1985 und 09. März 1990 - 7 C 21.89 -, BVerwGE 85, 44, 51); sie liegt für die in den Ausbau der S-Bahn Rhein-Main eingebettete Planung einer 110-kV-Freileitung (als Verlängerung einer vorhandenen Stichleitung) von F -O nach O -O vor.
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 46.95

    Immissionsschutz: Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber elektromagnetischen

    Ihm ist im Fall einer 110-kV-Bahstromleitung und einer 15-kV-Bahnstromleitung in seinem Urteil vom 22. März 1993 - 2 A 3300/89 u. 3316/89 - (NVwZ 1994, 391) der Hessische Verwaltungsgerichtshof gefolgt.
  • VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 3757/89

    Interessenabwägung bei Bahnstrom-Freileitung im Innenstadtgebiet

    Gegen den ihr am 18. Oktober 1989 zugestellten Planfeststellungsbeschluß hat die Antragstellerin am 10. November 1989 bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 2 A 3316/89 Klage erhoben.
  • VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90

    Bahnstrom-Freileitung und gemeindliche Antragsbefugnis im Eilverfahren;

    Gegen den ihr am 13. Oktober 1989 zugestellten Planfeststellungsbeschluß hat die Antragstellerin am 9. November 1989 bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 2 A 3300/89 Klage erhoben.
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